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Gymnasiale Oberstufe Erzieherin/Erzieher

Welchen Abschluss brauche ich, um mich für den Bildungsgang zu bewerben?

Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11

  • benötigen Sie den Mittleren Schulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR+Q) oder
  • die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 (sog. „Qualifikationsphase“) eines Gymnasiums

Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12

  • benötigen Sie die Fachhochschulreife (FHR) oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife im Fachbereich Gesundheit und Soziales sowie
  • Kenntnisse in Französisch oder Spanisch mindestens im Umfang von einem Jahr oder
  • Kenntnisse im Umfang von mindestens vier Jahren in einer zweiten Fremdsprache.

Erfahrungen und Praktika im Arbeitsfeld der Erzieherin/des Erziehers sind für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 oder 12 gewünscht, aber keine Aufnahmevoraussetzung! 

Welchen Abschluss kann ich erreichen?

  • Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
  • Am Ende der Jahrgangsstufe 14 erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich anerkennte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher

Wie lange dauert die Ausbildung?  Wie lange gehe ich zur Schule?

  • Der Bildungsgang gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11), eine zweijährige Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) und ein einjähriges Berufspraktikum (Jahrgangsstufe 14).
  • Die schulische Ausbildung dauert bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 vier Jahre, bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 drei Jahre.

 

Muss ich ein Praktikum machen?

  • Innerhalb der Jahrgangsstufen 11 bis 13 werden Blockpraktika in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen wie in Tageseinrichtungen für Kinder vorbereitet, durchgeführt und aufgearbeitet. 
  • Dabei entfallen auf die Jahrgangsstufe 11 sechs Wochen (plus eine Woche "Schnupperpraktikum") und auf die Jahrgangstufen 12 und 13 insgesamt acht Wochen Praktika. 
  • Das Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) schließt sich nach erfolgreicher Berufsabschlussprüfung (1. Teil) nach der Jahrgangsstufe 13 an. Es wird in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert und von der Schule begleitet. Während dieser Zeit findet der Unterricht in der Schule an einem Tag in der Woche 14tägig statt.

Welche Unterrichtsfächer werden unterrichtet?

  • Die Unterrichtsfächer gliedern sich in den Jahrgangsstufen 12 und 13 in Grund- und Leistungskurse
  • Die Leistungskurse sind mit den Fächern Erziehungswissenschaften sowie Biologie oder Deutsch festgelegt. 
  • Die weiteren Fächer der Stundentafel werden als Grundkurse erteilt. 

 

Berufsbezogene Fächer:

  • Erziehungswissenschaften
  • Biologie
  • Sozialpädagogik
  • Mathematik
  • Englisch
  • Kunst
  • Musik
  • zweite Fremdsprache (Französisch oder Spanisch)


Berufsübergreifende Fächer:

  • Deutsch
  • Gesellschaftslehre mit Geschichte
  • Religionslehre oder Philosophie
  • Sport


Differenzierungsbereich:

• Jahrgangsstufen 11 und 12: Sozialpädagogik Vertiefung
• Jahrgangsstufe 13: Sozialpädagogik (Heilpädagogik)'
• ab Jahrgangsstufen 11: Wirtschafts- und Sozialprozesse (dieses Fach wird für diejenigen angeboten, die vier Jahre oder länger in einer 2. Fremdsprache unterrichtet wurden)

 

In welchen Unterrichtsfächern finden die Abschlussprüfungen statt?

  • Am Ende der Jahrgangsstufe 13 findet die Abiturprüfung in vier Fächern sowie der erste Teil der Berufsabschlussprüfung statt. Die Berufsabschlussprüfung erfolgt in den ersten drei Prüfungsfächern im Rahmen der Abiturprüfung. 
  • Die ersten drei Abiturfächer werden schriftlich zentral, das vierte wird mündlich dezentral geprüft. Das 2. Abiturfach ist festgelegt, das 1. und 3. Abiturfach kann gewählt werden. Je nach Auswahl des 1. und 3. Abiturfachs ergeben sich verschiedene Wahlmöglichkeiten für das vierte Abiturfach.
  • Übersicht über die Abiturfächer:

    Variante 1:

    1. Prüfungsfach: Biologie
    2. Prüfungsfach: Erziehungswissenschaften'
    3. Prüfungsfach (Grundkursfach): Deutsch, Englisch oder Religionslehre
    4. Prüfungsfach (Grundkursfach):

    • Wenn das Fach Deutsch oder Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache, Kunst, Musik, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre oder Mathematik

    • Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: Deutsch, Englisch, oder zweite Fremdsprache

    Variante 2:

    1. Prüfungsfach: Deutsch'
    2. Prüfungsfach: Erziehungswissenschaften
    3. Prüfungsfach (Grundkursfach): Englisch oder Religionslehre
    4. Prüfungsfach (Grundkursfach): Biologie oder Mathemati

  • Der Zweite Teil der Berufsabschlussprüfung erfolgt nach dem Berufspraktikum (Jahrgangsstufe 14), das nur begonnen werden kann, wenn der Erste Teil der Berufsabschlussprüfung bestanden ist. 
  • In der Jahrgangsstufe 14 erstellen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Zweiten Teils der Berufsabschlussprüfung eine Projektarbeit. Wenn das Berufspraktikum in der Jahrgangsstufe 14 erfolgreich abgeleistet wurde, findet im Rahmen der Zweiten Teilprüfung eine mündliche Prüfung (Kolloquium) statt.

Was könnte mich sonst noch interessieren?

Informationen zur zweiten Fremdsprache:

  • Französisch als neu einsetzende Fremdsprache oder Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache wird für diejenigen Schülerinnen und Schüler angeboten, die in der Sekundarstufe I nicht durchgängig vier Jahre versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben.
  • Am Französischkurs als weitergeführte Fremdsprache nehmen in der Regel die Schülerinnen und Schüler teil, die zuvor bereits vier Jahre oder mehr im Fach Französisch unterrichtet worden sind.
  • Das Fach „Wirtschafts- und Sozialprozesse“ wird für diejenigen Schüler:innen angeboten, die vier Jahre oder länger in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurden.

Informationen zu Religion/Philosophie

  • Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht im Fach Religion teilnehmen, werden im Fach Philosophie unterrichtet.

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung abgeben?

  • Für die Anmeldung müssen Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Unter folgendem Link finden Sie eine Liste zum Abhaken, um welche Unterlagen es sich handelt: Checkliste DEA
  • Die Anmeldung erfolgt unter https://www.schueleranmeldung.de

Individuelle Förderung

Leider wird in diesem Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund kein Kurs zur Sprachförderung angeboten. Auf Antrag darf in Klausuren und schriftlichen Übungen („Tests“) ein herkunftssprachiges Wörterbuch verwendet werden.

Wo und wann werden meine Fragen beantwortet?

Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner per E-Mail.

Name Position / Fächer E-Mail
Walla, Melanie (WAL) Position
Bereichsleitung Berufliches Gymnasium für Gesundheit und Soziales
Ansprechpartnerin Leistungskonzept
Mitglied des BISS-Teams

Fächer
Biologie
Ernährungs- und Hauswirtschaftwissenschaften
walla
at kkbkha.de
Bartocha, Anita (BAA) Position
Ansprechpartnerin für das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales (Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife)
Beauftragte für Gefahrstoffe

Fächer
Biologie
Chemie
Ernährungs- und Hauswirtschaftwissenschaften
bartocha
at kkbkha.de