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Fachschule für Sozialpädagogik – Konsekutiv

Welchen Abschluss brauche ich, um mich für den Bildungsgang zu bewerben?

In die Fachschulausbildung kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss II (Fachoberschulreife) sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung aufweisen kann, die „der Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher dienlich ist“;
  • den Sekundarabschluss II (Fachoberschulreife) sowie den Abschluss der Berufsfachschule als Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialassistentin/Sozialassistent oder Heilerziehungshelferin/ Heilerziehungshelfer nachweisen kann;
  • die Fachoberschule im Bereich „Sozial- und Gesundheitswesen“ mit der allgemeinen Fachhochschulreife abgeschlossen hat;
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann.

Hier muss zusätzlich eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden. Geeignet ist hier auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgt ist. Es ist hier eine Einzelfallentscheidung durch die Schulleitung, vertreten durch die Bereichsleitung, erforderlich.  

Wichtig: Die Aufnahme in den Bildungsgang erfordert zusätzlich den Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß §30A Bundezentralregistergesetz zu erbringen ist.

Welchen Abschluss kann ich erreichen?

In der Fachschule kann der Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher sowie der „Bachelor Professional“ im Sozialwesen erworben werden.
Wenn gewünscht und noch nicht vorhanden, kann außerdem die Fachhochschulreife (FHR) erworben werden.

Wie lange dauert die Ausbildung / Wie lange gehe ich zur Schule?

  • Die vollzeitschulische Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher dauert drei Jahre.
  • Nach zwei Ausbildungsjahren findet der theoretische Teil des Fachschulexamens sowie ggf. die Fachhochschulreifeprüfung statt.
  • Am Ende des fachpraktischen Ausbildungsabschnittes (Berufspraktikum im dritten Jahr) findet die Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufspraktikums ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher zu führen.

Muss ich ein Praktikum machen?

Es sind insgesamt 16 Wochen Praktikum in "Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe" in den ersten beiden Ausbildungsjahren vorgesehen. Ihre Praktikumsplätze beschaffen Sie sich nicht selbst. Sie erhalten alle dazu wichtigen Informationen bei einem ersten Kennenlern- und Infotreffen. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt das Berufspraktikum. Hier sind Sie überwiegend in der Einrichtung tätig und werden an ausgewählten Schultagen schulisch begleitet.

Die Praktika teilen sich folgendermaßen auf:

Unterstufe

  • 3-wöchiges Einführungspraktikum
  • 5-wöchiges Praktikum (alle Praktika werden in einer Kindertagesstätte durchgeführt)

 Mittelstufe

  • 8-wöchiges Praktikum in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einer Jugendfreizeiteinrichtung oder in der Offenen Ganztagsschule

Oberstufe

  • Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt das Berufspraktikum. Hier sind Sie überwiegend in der Einrichtung tätig und werden an ausgewählten Schultagen schulisch begleitet.

Welche Unterrichtsfächer werden unterrichtet?

Die Unterrichtsfächer sind in drei Lernbereiche aufgeteilt:

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften
  • Englisch

Berufsbezogener Bereich in Lernfeldern (LF):

  • LF 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • LF 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • LF 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • LF 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • LF 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • LF 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Außerdem: Religionslehre/Religionspädagogik
  • Vertiefung in einem Bildungsbereich und einem Arbeitsfeld/einer Zielgruppe
  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Differenzierungsbereich

  • Mathematik

Was kostet die Ausbildung in diesem Bildungsgang?

Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Im Laufe der Ausbildungszeit fallen jedoch beispielsweise Kosten für Mediengeld, Lehrmittel, ggf. ein Berufsrollenseminar zu Beginn der Ausbildung, für einen "Erste Hilfe am Kurs am Kind", ggf. ein Modul "Bildung für nachhaltige Entwicklung" sowie ggf. für eine Studienfahrt, für Veranstaltungen oder Seminare im dritten Ausbildungsjahr an.

In welchen Unterrichtsfächern finden die Abschlussprüfungen statt?

  • Die für die Abschlussprüfungen relevanten "Unterrichtsfächer" variieren und werden jedes Jahr von der Bildungsgangkonferenz nach den Sommerferien des letzten Ausbildungsjahres festgelegt und den Studierenden zeitnah mitgeteilt.
  • Am Ende des dritten Ausbildungsjahres wird das theoretische Fachschulexamen absolviert.
  • Hierzu sind drei schriftliche Abschlussprüfungen mit jeweils einem thematischen Schwerpunkt aus den sechs Lernfeldern zu absolvieren. Eine der drei Prüfungen ist darüber hinaus gekoppelt mit Inhalten aus einem Fach des berufsübergreifenden Lernbereichs.
  • Neben dem Berufsabschluss haben Sie die Möglichkeit, die bundesweit anerkannte allgemeine Fachhochschulreife (FHR) zu erlangen. Dies betrifft nur Studierende ohne allgemeine Hochschulreife und ohne Fachhochschulreife.
  • Die Entscheidung, ob Sie die FHR erwerben wollen, liegt bei Ihnen. Sie müssen die Zulassung zur FHR-Prüfung schriftlich beantragen. Sie werden dies in Absprache mit der Lehrkraft tun, die Unterricht in dem Fach erteilt, das als FHR-Prüfungsfach in der Bildungsgangkonferenz festgelegt wird. In den letzten Jahren war dies das Fach Deutsch/ Kommunikation.

Die Fachhochschulreife-Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 180 Minuten. Gegebenenfalls kann noch eine mündliche Prüfung hinzukommen.

Was könnte mich sonst noch interessieren?

Wann kann ich mich anmelden?

  • Die Anmeldungen erfolgen in der Regel im Februar eines jeden Jahres. Nähere Informationen entnehmen Sie zeitnah der Schul-Homepage unter www.kkbkha.de.

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung abgeben?

Sie müssen für die Anmeldung im Sekretariat an der Schule folgende Unterlagen als Gesamtpaket abgeben:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit eingeklebtem oder eingescanntem Passfoto
  • Kopie des letzten allgemeinbildenden Abschlusszeugnisses sowie weiterer relevanter Zeugnisse (z.B. letztes aktuelles Zeugnis – bitte reichen Sie immer alle Seiten des Zeugnisses ein)
  • Nachweis einschlägiger Praktika von mindestens sechs Wochen (falls im Einzelfall erforderlich)
  • das ausgedruckte unterschriebene Schüleronlineformular, welches Sie erhalten, wenn die Anmeldung im Schüler-Online-Portal komplett durchgeführt wurde
  • ein weiteres Passfoto für den Schülerausweis (bitte die Rückseite mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum versehen, damit die Bilder zugeordnet werden können)
  • Nachweis über die vollständige Masernschutzimpfung

Individuelle Förderung

Bewerberinnen und Bewerbern mit kürzerer Zuwanderungsgeschichte möchten wir die Empfehlung geben, ihre Sprachkenntnisse in den nächsten Monaten zu optimieren. Der Unterricht der Fachschule findet auf dem Sprachniveau B 2 statt. Deshalb wäre eine entsprechende Vorbereitung – z. B. durch Selbststudium oder Sprachkurse – bis zum Eintritt in den Bildungsgang im August empfehlenswert.

Wo und wann werden meine Fragen beantwortet?

Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner per E-Mail.

Name Position / Fächer E-Mail
Schwibbe, Caroline (SWI) Position
Bereichsleitung für die Fachschule für Sozialpädagogik
Mitglied der Steuergruppe

Fächer
Kunst
Sozialpädagogik
schwibbe
at kkbkha.de
Fuss, Svenja (FUS) Position
Ansprechpartnerin für die Fachschule für Sozialpädagogik (konsekutive Form und berufspraktisches Jahr)

Fächer
Deutsch
Sozialpädagogik
fuss
at kkbkha.de

Zertifizierung nach AZAV

Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher

  • Sie möchten die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren?
  • Sie bringen die Aufnahmevoraussetzungen mit und haben von der Arbeitsagentur für eine dieser Ausbildungen einen Bildungsgutschein bekommen?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Unsere Bildungsgänge der Fachschule Sozialpädagogik sind von der CERTQUA nach AZAV zertifiziert.
Wir beraten Sie gern! Alle weiteren Informationen finden Sie hier unter dem Bildungsangebot Fachschule.

Zertifizierte Ausbildung