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Fachschule für Sozialpädagogik –
Praxisintegriertes Ausbildungsmodell (PiA)

Welchen Abschluss brauche ich, um mich für den Bildungsgang zu bewerben?

In die Fachschulausbildung kann aufgenommen werden, wer

  • den Mittleren Schulabschluss (FOR) sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung aufweisen kann, die „der Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher dienlich ist“;
  • den Mittleren Schulabschluss (FOR) sowie den Abschluss der Berufsfachschule als Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialassistentin/Sozialassistent oder Heilerziehungshelferin/ Heilerziehungshelfer nachweisen kann;
  • die Fachoberschule im Bereich „Sozial- und Gesundheitswesen“ mit der allgemeinen Fachhochschulreife abgeschlossen hat;
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann.

Hier muss zusätzlich eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden. Geeignet ist hier auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgt ist. Es ist hier eine Einzelfallentscheidung durch die Schulleitung, vertreten durch die Bereichsleitung, erforderlich.

Wichtig: Die Aufnahme in den Bildungsgang erfordert zusätzlich den Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß §30A Bundezentralregistergesetz zu erbringen ist.

Voraussetzung für die endgültige Aufnahme in den PiA-Bildungsgang, die im Februar über das Schüler-Online-System erfolgen wird, ist, dass die Studierenden zuvor für die Dauer der Ausbildung einen Vertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung bzw. dem Träger dieser Einrichtung abgeschlossen haben. Bis dahin sind die folgenden Schritte des Bewerbungsverfahrens zu durchlaufen.

Welchen Abschluss kann ich erreichen?

In der Fachschule kann der Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher  sowie der „Bachelor Professional“ im Sozialwesen erworben werden.
Wenn gewünscht und noch nicht vorhanden, kann außerdem die Fachhochschulreife (FHR) erworben werden.

Wie lange dauert die Ausbildung/Wie lange gehe ich zur Schule?

  • Die Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher" dauert drei Jahre.
  • In jedem Ausbildungsjahr werden Theorie- und Praxisanteile miteinander verzahnt über den Ablauf einer Woche aufgeteilt.    
  • Im letzten Quartal (im dritten Ausbildungsjahr) findet der theoretische Teil des Fachschulexamens sowie ggf. die Fachhochschulreifeprüfung statt. Der erfolgreiche Abschluss des Fachschulexamens berechtigt zur Teilnahme an der fachpraktischen Prüfung, die in Form eines Kolloquiums durchgeführt wird.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss des Kolloquiums ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.

Muss ich ein Praktikum machen?

Für die Aufnahme in die praxisintegrierte Erzieherausbildung muss ein Ausbildungsvertrag über den Zeitraum der gesamten Ausbildung (3 Jahre) in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld bei einem Kooperationspartner der Schule vorgelegt werden.

Die fachpraktischen Ausbildungsanteile werden im Verlauf der dreijährigen Ausbildungszeit in der eigenen Ausbildungsstelle absolviert. Im Rahmen der PiA werden die praktischen Ausbildungsanteile in der vertraglich zugesicherten Ausbildungsstelle wie folgt absolviert:

1. Ausbildungsjahr (Unterstufe):    
Unterrichtstage: 3                               
Praktikumstage: 2 

2. Ausbildungsjahr (Mittelstufe):    
Unterrichtstage: 2                 
Praktikumstage: 3*

3. Ausbildungsjahr (Oberstufe):     
Unterrichtstage: 2,5              
Praktikumstage: 2,5

*Im Verlauf der Ausbildung (in der Regel im zweiten Ausbildungsjahr) erfolgt ein 8-wöchiges Blockpraktikum in einem zweiten Arbeitsfeld.

Welche Unterrichtsfächer werden unterrichtet?

Die Unterrichtsfächer sind in drei Lernbereiche aufgeteilt:

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften
  • Englisch

Berufsbezogener Bereich in Lernfeldern (LF):

  • LF 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • LF 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • LF 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • LF 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • LF 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • LF 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre/Religionspädagogik
  • Vertiefung in einem Bildungsbereich (Wahlfach 1) und einem Arbeitsfeld/einer Zielgruppe (Wahlfach 2)
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Differenzierungsbereich

  • Mathematik

In welchen Unterrichtsfächern finden die Abschlussprüfungen statt?

  • Die für die Abschlussprüfungen relevanten "Unterrichtsfächer" variieren und werden jedes Jahr von der Bildungsgangkonferenz nach den Sommerferien des letzten Ausbildungsjahres festgelegt und den Studierenden zeitnah mitgeteilt.
  • Am Ende des dritten Ausbildungsjahres wird das theoretische Fachschulexamen absolviert.
  • Hierzu sind drei schriftliche Abschlussprüfungen mit jeweils einem thematischen Schwerpunkt aus den sechs Lernfeldern zu absolvieren. Eine der drei Prüfungen ist darüber hinaus gekoppelt mit Inhalten aus einem Fach des berufsübergreifenden Lernbereichs.
  • Neben dem Berufsabschluss haben Sie die Möglichkeit, die bundesweit anerkannte allgemeine Fachhochschulreife (FHR) zu erlangen. Dies betrifft nur Studierende ohne allgemeine Hochschulreife und ohne Fachhochschulreife.
  • Die Entscheidung, ob Sie die FHR erwerben wollen, liegt bei Ihnen. Sie müssen die Zulassung zur FHR-Prüfung schriftlich beantragen. Sie werden dies in Absprache mit der Lehrkraft tun, die Unterricht in dem Fach erteilt, das als FHR-Prüfungsfach in der Bildungsgangkonferenz festgelegt wird. In den letzten Jahren war dies das Fach Deutsch/ Kommunikation.

Die Fachhochschulreife-Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 180 Minuten. Gegebenenfalls kann noch eine mündliche Prüfung hinzukommen.

Was könnte mich sonst noch interessieren?

Hinweise zum Anmeldeverfahren für die PiA

Bewerbungsverfahren, Schritt 1 – Bewerbung bei den Trägern

Eine Übersicht über unsere Kooperationspartner im Rahmen der PiA finden Sie unter: https://stadt-hagen.taskcards.app/#/board/f16abfaa-ccf3-4626-b561-0fcd80fae18d/view

Prüfen Sie selbst bitte zunächst anhand der Informationen auf unserer Homepage, welche Voraussetzung Sie für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllen müssen. Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei den Trägern für eine Ausbildungsstelle ein. Diese sollten als Mindeststandard beinhalten:

    • Anschreiben
    • tabellarischer Lebenslauf mit eingeklebtem oder eingescanntem Passfoto,
    • Kopie des letzten allgemeinbildenden Abschlusszeugnisses sowie weiterer relevanter Zeugnisse (z.B. letztes aktuelles Zeugnis – bitte reichen Sie immer alle Seiten des Zeugnisses ein),
    • Nachweis einschlägiger Praktika von mindestens sechs Wochen (falls im Einzelfall erforderlich)
    • ausgefülltes und unterschriebenes Datenschutzblatt für die PiA. Dieses finden Sie unter dem Stichwort „Datenschutz“ auf der allgemeinen Informationsseite der PiA: https://stadt-hagen.taskcards.app/#/board/f4cb69ad-2a00-4f6b-a0c5-5ec799a0e435/view

Bewerbungsverfahren, Schritt 2 – Anmeldung mit PiA Ausbildungsvertrag im Schüler-Online-System

  • Wer die schriftliche Zusage des Trägers für eine Ausbildungsstelle bzw. den Ausbildungsvertrag hat, meldet sich mit dieser/m am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg Hagen über das Schüler-Online-Anmeldeverfahren an. Erst dann ist das Anmeldeverfahren für die Praxisintegrierte Ausbildung in der Fachschule Sozialpädagogik abgeschlossen und erst dann können feste Zusagen für einen Schulplatz vergeben werden.
  • Die Anmeldephase über das Schüler-Online-Anmeldesystem beginnt Anfang Februar (konkrete Zeiträume sind der Homepage zu entnehmen). Nach der Registrierung und Anmeldung im Schüler-Online-Portal müssen Sie sich dort für den Bildungsgang "Fachoberschule Klasse 12/Fachschule" anmeldenl

Für weitere Informationen sowie Materialien zum Ausbildungsprozess nutzen Sie bitte folgenden Link: 
https://stadt-hagen.taskcards.app/#/board/f4cb69ad-2a00-4f6b-a0c5-5ec799a0e435/view

Wann kann ich mich anmelden?

Die Anmeldungen (Bewerbungsverfahren Schritt 2) erfolgen in der Regel im Februar eines jeden Jahres. Nähere Informationen entnehmen Sie zeitnah der Schul-Homepage unter www.kkbkha.de

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung abgeben?

Abzugeben sind daraufhin im Sekretariat für die Anmeldung an der Schule folgende Unterlagen als Gesamtpaket:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf mit eingeklebtem oder eingescanntem Passfoto,
  • Kopie des letzten allgemeinbildenden Abschlusszeugnisses sowie weiterer relevanter Zeugnisse (z.B. letztes aktuelles Zeugnis – bitte reichen Sie immer alle Seiten des Zeugnisses ein),
  • Nachweis einschlägiger Praktika von mindestens sechs Wochen (falls im Einzelfall erforderlich),
  • ausgefülltes und unterschriebenes Datenschutzblatt für die PiA (siehe Hinweis Taskcard),
  • das ausgedruckte unterschriebene Schüleronlineformular, welches Sie erhalten, wenn die Anmeldung im Schüler-Online-Portal komplett durchgeführt wurde,
  • eine Kopie des PiA-Arbeitsvertrages (sollte dieser noch nicht vorliegen: schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Trägers über die Zusage für eine Ausbildungsstelle),
  • ein weiteres Passfoto für den Schülerausweis (bitte die Rückseite mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum versehen, damit die Bilder zugeordnet werden können),
  • Nachweis über die vollständige Masernschutzimpfung.

 

Was kostet die Ausbildung in diesem Bildungsgang?

Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Im Laufe der Ausbildungszeit fallen jedoch beispielsweise Kosten für Mediengeld, Lehrmittel, ggf. Berufsrollenseminar zum Beginn der Ausbildung, „Erste-Hilfe-Kurs am Kind“, ggf. Modul „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sowie ggf. für eine Studienfahrt, Veranstaltungen oder Seminare im dritten Ausbildungsjahr an.

Individuelle Förderung

Bewerberinnen und Bewerbern mit kürzerer Zuwanderungsgeschichte möchten wir die Empfehlung geben, ihre Sprachkenntnisse in den nächsten Monaten zu optimieren. Der Unterricht der Fachschule findet auf dem Sprachniveau B2 statt. Deshalb wäre eine entsprechende Vorbereitung – z. B. durch Selbststudium oder Sprachkurse – bis zum Eintritt in den Bildungsgang im August empfehlenswert.

Wo und wann werden meine Fragen beantwortet?

Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner per E-Mail.

Name Position / Fächer E-Mail
Schwibbe, Caroline (SWI) Position
Bereichsleitung für die Fachschule für Sozialpädagogik
Mitglied der Steuergruppe

Fächer
Kunst
Sozialpädagogik
schwibbe
at kkbkha.de
Gebhardt, Birte (GEB) Position
Ansprechpartnerin für die Fachschule für Sozialpädagogik (Praxisintegrierte Ausbildung/PIA)
Ansprechpartnerin für die Externenprüfungen

Fächer
Deutsch
Sozialpädagogik
gebhardt
at kkbkha.de

Zertifizierung nach AZAV

Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher

  • Sie möchten die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren?
  • Sie bringen die Aufnahmevoraussetzungen mit und haben von der Arbeitsagentur für eine dieser Ausbildungen einen Bildungsgutschein bekommen?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Unsere Bildungsgänge der Fachschule Sozialpädagogik sind von der CERTQUA nach AZAV zertifiziert.
Wir beraten Sie gern! Alle weiteren Informationen finden Sie hier unter dem Bildungsangebot Fachschule.

Zertifizierte Ausbildung